Kosten & Vertrag

Unter 3 Jahre 


Bei Kindern die unter 3 Jahre wird eine Zuzahlung erhoben. Diese wird am Gehalt der Eltern/der Erziehungsberechtigten berechnet. Nach der neuen Satzung der Stadt Wilhelmshaven werdet ihr nach der Berechnung einer von 7 Kategorien zugeordnet. Die Zuzahlung kann sich von keiner Zuzahlung bis  75% erstrecken.


Den Rest des Betrages übernimmt das Jugendamt.



Über 3 Jahre 


Bei Kindern, die über 3 Jahre alt sind und zu den Koboldkindern statt in einen Kindergarten gehen, ist keine Zuzahlung nötig. 


Das Jugendamt übernimmt den vollen Betrag.




Die Grundlage meiner Arbeit ist der Betreuungsvertrag vom Bundesverband für 

Kindertagespflege. Darin werden alle Kosten und Vereinbarungen festgehalten.


Essensgeld

Das Essengeld wird vollständig von den Eltern/den Erziehungsberechtigten getragen.

Jene, die Geld vom Jobcenter erhalten, können allerdings versuchen den Betrag dort einzureichen.


Gut zu Wissen:

Alle Betreuungskosten inklusive Essensgelder kann bei eurer Steuererklärung mit eingereicht werden.


Vertrag


Die Grundlage meiner Arbeit ist der Betreuungsvertrag vom Bundesverband für Kindertagespflege. Darin werden alle Kosten und Vereinbarungen festgehalten.


Der Vertrag ist rechtskräftig und sichert sowohl dich als auch mich rechtlich ab.